Beratung - Verkauf- Service

Leistungen für Sie

Als Spezialist für das Zerstäuben und Fördern von Flüssigkeiten und pastösen Beschichtungsstoffen biete ich Ihnen ausschließlich Produkte, Dienstleistungen und Beratung für genau diesen Bereich an.

Anwendungsgebiete sind manuelles oder automatisches Füllern, Grundieren, Beizen, Lasieren, Lackieren, Verkleben von Objekten aus Holz, Metall, Glas, Kunstoff oder auch das Glasieren von Lebensmittel. Darüber hinaus werden auch Trennmittel und Haftvermittler mit Spritzgeräten aufgetragen.

Beratung

Individuelle kundenorientierte und herstellerunabhängige Beratung in Bezug auf die richtige Technik und deren Einsatz in Ihrem Betrieb. Egal ob Sie lackieren, Trennmittel, Haftvermittler, Kleber oder sonstige flüssige bis pastöse Medien applizieren möchten. Profitieren Sie von Jahrzehnte langer Erfahrung. Diese Beratung ist eine Dienstleistung und wird auch unabhängig von Verkauf der erforderlichen Produkte angeboten.

Planung

Planung der Applikations- und Flüssigkeitsfördertechnik für Ihren Betrieb, sowie Unterstützung bei der Inbetriebnahme und laufenden Produktion ist eine Leistung die ich Ihnen gerne anbiete.

Technische Unterstützung

Oft geht infolge der zahlreichen operativen Veränderungen in der Produktion und den Abläufen die Übersicht über die vorhandene Technik im Hause verloren.

Eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Produktionssicherung, Sicherheit im Betrieb und Optimierung der Bedarfsplanung stellt die Erstellung und Auswertung von Bestandslisten und Wartungsplänen der im Betrieb vorhanden Geräte und Anlagen, sowie die Komplettierung der Service- und Sicherheitsunterlagen zu vorhandenen Geräten da.

Sprechen Sie mich an, um ein für Ihr Unternehmen zielführendes Vorgehen zu ermitteln.

Als qualifizierter Fachbetrieb führe ich gerne regelmäßigen Service, Wartung und Reparatur für die bei uns erworbenen Geräte und Anlagen als qualifizierter Fachbetrieb durch.

Sie können zu jedem bei uns gekauften Gerät Montage, Einweisung und Düsenauswahl dazubuchen.

Die Kosten hierfür werden normalerweise aufgrund der aktuellen Stundensätze  berechnet. Auf Anfrage unterbreite ich Ihnen gerne auch ein Pauschalangebot.

Geräte können zur Reparatur nach Anmeldung an unsere Werkstattanschrift gesendet werden. Bitte Geräte nur restentleert und auslaufsicher nach Anmeldung versenden.

Werkstattanschrift:

Kessner Profispritztechnik
Riemsloher Str. 117
49328 Melle

Bei uns erhalten Sie alle verfügbaren Ersatzteile für Geräte und Zubehör von Graco, IBK, SATA, Walther Pilot, Wagner und WIWA.

Betreiber von Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen sind verpflichtet, regelmäßige (jährliche) Prüfungen durchzuführen und damit zu dokumentieren, dass auf Basis der Gefährdungsbeurteilung alle Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Explosionsgefahren getroffen wurden.

Ich biete Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 als befähigte Person gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 mit anschließender Bescheinigung der Prüfung nach BetrSichV § 17 an.

Der Gesetzgeber schreibt dazu folgendes: Eine Lackiereinrichtung ist in ihrer Ge­samtheit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Zur Erhaltung eines betriebssicheren Zustands sind jedoch an Lackiereinrichtungen nicht nur Instandhaltungsarbeiten, sondern auch Prüfungen durchzuführen.

Die Betriebssicherheitsverordnung legt hierzu im Wesentlichen folgende Prüfpflichten fest: Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen: Dabei ist das gesamte Explosionsschutzkonzept einschließlich der Zoneneinteilung und der festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen des Explosionsschutzes zu prüfen.

Diese Prüfung ist vor erst­maliger Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens alle sechs Jahre durchzuführen. Diese Prüfung ist von Personen mit der Befähigung entsprechend Nummer 3.3 des Anhangs 2 Abschnitt 3 BetrSichV durchzuführen.

Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen im Sinne der EG-Richtlinie 94/9/EG1) (z. B. elektrostatische Sprüheinrichtungen, Leuchten innerhalb von Spritzkabinen, Ventilatoren in Abluftleitungen):Diese sind mit ihren Verbindungseinrichtungen als Bestandteil einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich und in ihrer Wechselwirkung mit anderen Anlagenteilen wieder­kehrend mindestens alle drei Jahre zu prüfen. Diese Prüfungen können von Personen mit der Befähigung entspre­chend Nummer 3.1 des Anhangs 2 Abschnitt 3 BetrSichV durchgeführt werden.

Ab 20. April 2016 RL 2014/34/EU Prüfungen an Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungsanlagen mit Funktion im Explosionsschutz: Diese Prüfungen sind wiederkehrend jährlich von Personen mit der Befähigung entsprechend Nummer 3.1 des Anhangs 2 Abschnitt 3 BetrSichV durchzuführen.

Statt der wiederkehrenden Prüfungen ist ein Instandhaltungskonzept zulässig, wenn hierdurch dauerhaft die Explosionssicherheit der Anlage gewährleistet wird. Die Prüffristen sind, unter Beachtung der oben genannten Mindestanforderungen, vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Dabei sollten Angaben und Empfehlungen der Herstellfirmen berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat für fristgerechte Nachprüfungen Sorge zu tragen. Die Prüfungen sind mit ihren Prüfergebnissen zu dokumentieren.

Zu weiteren Informationen über Prüfun­gen an Lackieranlagen siehe VDMA-Einheitsblatt 24365.

Quelle: DGUV Information 209-046 (bisher BGI 740) – Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe.


 

Sie erreichen mich telefonisch unter

Festnetz:     +49 5226 984576‬
Mobil           +49 160 2229990 

Da ich oft Anrufe nicht direkt annehmen kann, bitte einfach einen kurzen Rückrufwunsch auf die Mailbox sprechen.

Gerne auch per E-Mail unter:    mail@profispritztechnik.de.


 

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit

Michael Kessner

Formular Reparaturauftrag