E-Rechnungspflicht

Michael Kessner
Aktuelles

Wir sind bereit Rechnungen in Format XRechnung zu empfangen und verarbeiten. Ab 01.01.2025 werden Rechnungen im Format XRechnung versendet und eine PDF Variante mit versendet.

Der Bundestag hat mit dem neuen Wachstumschancengesetz beschlossen, dass Unternehmen in Deutschland untereinander künftig nur noch maschinenlesbare E-Rechnungen ausstellen dürfen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen demnach E-Rechnungen empfangen können. Für das Erstellen und Versenden haben sie hingegen ein Jahr mehr Zeit: Hier gilt die Pflicht erst ab 2026. Betroffen ist nur die B2B-Rechnungsstellung, bei der sowohl der Leistungserbringer als auch der Leistungsempfänger ein Unternehmen ist. Im B2C-Bereich bleibt die Zustimmung des Endverbrauchers Voraussetzung für eine elektronische Rechnungsstellung.